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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 272/05   

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https://dejure.org/2007,18769
OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 272/05 (https://dejure.org/2007,18769)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.12.2007 - 4 L 272/05 (https://dejure.org/2007,18769)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 4 L 272/05 (https://dejure.org/2007,18769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-KAG § 2 Abs. 2; ; LSA-KAG § 6a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-KAG § 2 Abs. 2; LSA-KAG § 6a
    Zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge: Abrechnungseinheit; Außenbereich; Beitragssatz; Beitragsschuld; Satzung; Sondervorteil; Straßenausbaubeitrag, wiederkehrender; Zusammenhang, funktionaler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen für Investitionsaufwendungen; Notwendigkeit der Festsetzung eines Beitragssatzes in der zugrunde liegenden Beitragssatzung für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; Entstehung einer ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 K 36/03

    Plananhang und textliche Festsetzung einer Satzung über wiederkehrende Beiträge

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 272/05
    Diese Funktion erfüllen im Außenbereich verlaufende Straßen in der Regel nicht, so dass diese nicht Teil einer Abrechnungseinheit nach § 6a Abs. 3 KAG LSA sein können (im Anschluss an 4 K 36/03).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 13. Januar 2005 (4 K 36/03) folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 272/05
    Die insoweit von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.08.1975 - BVerwG IV C 11.73 -, BVerwGE 49, 131; OVG LSA, a. a. O.) orientieren sich allerdings an den speziellen Regelungen zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht im Erschließungsbeitragsrecht ("endgültige Herstellung" im Sinne des § 133 Abs. 2 BauGB) bzw. einmaligen Straßenausbaubeitragsrecht ("Beendigung der beitragsauslösenden Maßnahme" im Sinne des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA): Der einmalige Straßenausbaubeitrag dient der Deckung des Aufwands der Gemeinde für die erforderliche Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer Verkehrsanlagen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2004 - 2 M 264/04

    Kein wiederkehrender Beitrag in der Übergangszeit für Grundstück, für welche ein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 272/05
    Soweit das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner anderweitigen Auffassung auf einen Beschluss des 2. Senats vom 13. Oktober 2004 (2 M 264/04) verweist, gibt dieser für die Auslegung des § 6a Abs. 5 KAG LSA nichts her.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.1999 - B 2 S 433/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 272/05
    Dem Verwaltungsgericht ist zwar zuzustimmen, dass für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht im einmaligen Straßenausbaubeitragsrecht hinzukommen muss, dass der umlagefähige Aufwand der Höhe nach feststeht, d. h. sachliche Beitragspflichten können frühestens im Zeitpunkt des Eingangs der letzten Unternehmerrechnung entstehen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 04.11.1999 - B 2 S 433/99 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.1994 - 2 M 3/93
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 272/05
    "Satzungslose Zeiträume" können also nicht nachträglich beseitigt werden (OVG LSA, Beschl. v. 20.01.1994 - 2 M 3/93 - und v. 05.06.1996 - 2 M 71/04 -).
  • VG Weimar, 05.02.2014 - 3 K 1548/12

    Heranziehung zur Zahlung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags

    ausnahmsweise absehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.2007 - 4 L 272/05 - Juris Rdnr. 20; VG Weimar, Urteil vom 23.07.2002 - 3 K 546/99.We - Juris Rdnr. 56).

    § 7a Abs. 4 ThürKAG a.F. zielt nicht auf die Entbehrlichkeit einer satzungsmäßigen Festlegung des Beitragssatzes, sondern auf eine flexiblere Handhabung mit Rücksicht auf die möglichen jährlichen Abrechnungsperioden für die Investitionsaufwendungen der Gemeinde mit wechselnden Beitragssätzen, um so jährliche Änderungen der eigentlichen Beitragssatzung zu vermeiden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.2007, a.a.O.; VG Weimar, Urteil vom 23.05.2002 - 3 K 1777/98.We - Juris Rdnr. 21 m.w.N.).

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